Biozidprodukte-Register

Die Verordnung (EU) Anzahl 528/2012, Verordnung über Biozidprodukte, regelt das Inverkehrbringen und die Verwendung von Bioziden zum Schutz von Mensch und Tier sowie Materialien oder Gegenständen vor Schadorganismen, wie Schädlinge oder Bakterien, durch die Wirkung der Wirkstoffe, die diese Biozide enthalten. Mit dieser Verordnung soll das Funktionieren des Biozidproduktemarktes in der EU verbessert werden., Gewährleistung eines hohen Schutzniveaus für Mensch und Umwelt. Alle Biozide müssen in Verkehr gebracht werden, und die in diesen Bioziden enthaltenen Wirkstoffe müssen im Voraus zugelassen werden..

 

Biozide

  • Jede Substanz oder Mischung, wie es dem Benutzer zur Verfügung gestellt wird, die sich aus, oder generieren, ein oder mehrere Wirkstoffe, um zu zerstören,, Schadorganismen entgegenwirken oder neutralisieren, oder ihr Handeln zu verhindern oder eine Kontrolle anderer Art auszuüben, auf andere Weise als rein physikalische oder mechanische.
  • Stoffe oder Gemische, die aus anderen als den im ersten Umklaute genannten Stoffen oder Gemischen, mit der Absicht verwendet werden,, Schadorganismen entgegenwirken oder neutralisieren, oder ihr Handeln zu verhindern oder eine Kontrolle anderer Art auszuüben, auf andere Weise als rein physikalische oder mechanische.

 

Typen

Hauptgruppe 1: Desinfektionsmittel (TP1-TP5)

Hauptgruppe 2: Konservierungsstoffe (TP6-TP13)

Hauptgruppe 3: Pestiziden (TP14-TP20)

Hauptgruppe 4: ANDERE BIOZIDE (TP20-TP22)

 

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