Gefährliche chemische Gemische

Die REACH- und CLP-Verordnungen, die Anzahl der Produkte zu erhöhen, die dem Nationalen Institut für Toxikologie und Forensik gemeldet werden müssen (INTCF) und legt die Verpflichtung zur Meldung aller chemischen Gemische, die nach der Verordnung als gefährlich eingestuft sind (CE) Anzahl 1272/2008, des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16 Dezember des 2008 (CLP-Verordnung).

Die Vermarktungsgesellschaften (verantwortlich für das Inverkehrbringen) sind verpflichtet, den Toxikologischen Informationsdienst zu benachrichtigen (SITZEN), als spanisches Zentrum für Giftstoffe, bevor das Produkt in Spanien vermarktet wird.

Burotec Funktioniert für Sie, alle erforderlichen Verfahren für eine solche Meldung an das SIT, sowie die Erstellung der Sicherheits- und toxikologischen Datenblätter.

Wenn Sie weitere Informationen wünschen, Zögern Sie nicht Kontakt mit uns auf dem Kunden-Service-Telefon +34 91 3768950 oder in inspeCtion@buroTec.es

 

REGISTRIERUNG GEFÄHRLICHER CHEMISCHER GEMISCHE

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